Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Der Verein bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verein 01.01.2021) Die Braunschweig Dance Company ist ein eingetragener Verein (e.V.). Anders als ein Fitnessstudio oder eine Tanzschule arbeiten wir gemeinnützig. Der Braunschweig Dance Company e.V. erwirtschaftet  über das Jahr keinen Gewinn. Wenn Überschüsse aus Mitgliedsbeiträgen generiert werden, müssen diese Zweckgebunden sein (Rücklagen für Umbauten oder Reperaturen). Unsere Trainer erhalten ein, für ihre Aufgaben, angemessenes Übungsleiterentgelt. Alle anderen Helfer, sowie das  Präsidium arbeiten ehrenamtlich (Die Helfer die die Toiletten putzen, die Helfer hinter der Bar, die Ansprechpartner im Büro, die Helfer in der Vereinsverwaltung und auf das Präsidium bekommen kein Geld!).
Jedes Vereinsmitglied der Braunschweig Dance Company zahlt für seine Vereinsmitgliedschaft Monatsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag ist abhängig vom gewählten Vereinsangebot. Die genauen Mitgliedsbeiträge sind in der Beitragsordnung aufgeschlüsselt. Die Beitragsordnung wird nach Vorlage des Präsidiums auf der Jahreshauptversammlung (JHV) durch die Mitglieder beschlossen und ist dann bis zur nächsten Änderung gültig.
Um in der Braunschweig Dance Companz e.V. Mitglied zu werden, muss ein Aufnahmeantrag ausgefüllt und in den Briefkasten im Tanzsportzentrum geworfen werden. Wichtig bei minderjährigen Vereinsmitgliedern ist, dass ein Erziehungsberechtigter den Aufnahmeantrag unterschreibt! Mit der Unterschirft auf dem Aufnahmeantrag erkennt die Antragsstellerin oder der Antragssteller die Satzung und die Beitragsordnung der Braunschweig Dance Company an!
Ein aktives Mitglied nimmt - wie der Name schon sagt - aktiv an Trainingsgruppen des Vereins teil. Ein passives Mitglied tanzt nicht Aktiv und ist damit Förderer des Vereins.
Der Mitgliedsbeitrag wird immer zum 1. des jeweiligen Monats per Lastschrift von dem im Aufnahmeantrag angegebenen Konto eingezogen. Beim Eintritt wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 35,00 € erhoben und vom vom Verein eingezogen. Es ist nötig für die Abbuchung des Beitrags ein deutsches Konto anzugeben. Die Abbuchung von einem ausländischen Konto ist Ablauftechnisch nicht möglich.
Änderungen können dem Verein durch die Änderungsmitteilung mitgeteilt werden. Mit diesem Formular können Adressänderungen, der Mitgliedsstatus (aktiv/passiv), Gruppenänderungen und neue Kontoverbindungen mitgeteilt werden. Diese Änderungen müssen dem Verein bis zum 15. des jeweiligen Monats schriftlich eingereicht werden, damit sie im Folgemonat gelten können.
Die Mitgliedschaft kann satzungsbedingt nur zum Quartalsende (31. März, 31. Juni, 30. September oder 31. Dezember) und in schriftlicher Form gekündigt werden. Dazu kann im Downloadbereich ein Kündigungsformular heruntergeladen werden. Dieses kann dann ausgefüllt und unterschrieben in Papierform im Vereinsbüro abgegeben oder per Post an den Verein geschickt werden. Dabei muss die Kündigung vier Wochen vor Quartalsende bei uns eingehen, da sich sonst die Mitglied schaft um drei Monate verlängert. (Bitte bei Zusendung von Einschreiben NUR Einwurfeinschreiben verwenden!)